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zu guter Letzt fordert der Netzbetreiber einen Ausschaltblock für die gesamte Elektroinstallation des Hauses,
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Ne, das stimmt so nicht - nicht die gesamte Elektroinstallation im Haus. Würde ja bedeuten, das Haus komplett stromlos zu schalten.
Mit dem neuen Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), ab 1. Januar 2024, ist auch die komplette Abschaltung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wallbox, Wärmepumpe und Stromspeicher (ab 4,2 kW Leistung) verboten:
"Künftig verbietet die Bundesnetzagentur den örtlichen Netzbetreibern, die Stromversorgung von Wallboxen in einem vom Blackout bedrohten Bereich komplett zu kappen. Stattdessen dürfen sie die Stromversorgung aber auf die Mindestleistung von 4,2 kW reduzieren."
Siehe zum Beispiel HIER.