Alles anzeigenDer Klarheit wegen:
Soweit ich das von allen mir bekannte Fahrzeugen kenne schaltet die Lichtautomatik sowohl vorne als auch hinten das normale Abblendlicht ein.
Das Tagfahrlicht hingegen leuchtet nur vorne. Die, wie auch immer hinzukodierte, Kombination aus Tagfahrlicht (vorne) und Rückleuchten ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen und somit im Zweifel "illegal".
Gruß
Thomas
Wenn das so wäre, würde keine „offizielle“ Werkstatt die Rückleuchten gleichschalten. Da gab es keine Einwände, weder beim Golf noch beim T-Roc.