Rechtlich ist es schon möglich es DSGV konform zu machen, wenn nur ein Speicherpuffer verwendet wird, der dauernd überschreibt und man eben nur bei einem Vorfall die Aufzeichnung speichert. Aber so werden die meisten Dashcams ja nicht benutzt. Wer damit Aufzeichnungen der Fahrt macht um sie dann bei YouTube hochzuladen verhält sich schon illegal.
Am besten könnte sowas tatsächlich als Blackbox im Auto selbst vom Hersteller eingebaut werden. Aber dann haftet er auch dafür, dass alles rechtskonform ist. Und muss sich dann noch damit rumschlagen, dass Leute vielleicht genau wegen dieser Funktion das Modell boykottieren. Man rennt also als Hersteller ganz leicht in juristische und finanzielle Risiken oder sogar einen Image-Schaden. An Skodas stelle würde ich auch die Finger davon lassen. Wer das haben will, kann sich ja ein Extra-Gerät auf eigenes Risiko ins Auto hängen.
Tesla sind solche Bedenken sicher egal. Das ist die US Mentalität, dass erstmal alles erlaubt ist und wenn es schief geht, dann führt man halt Prozesse und schließt gegen Geld einen Vergleich. Aber hey, die finden es auch cool das Auto automatisch auf die Gegenfahrbahn ausweichen zu lassen, wenn eine Entenfamilie erkannt wird. What could possibly go wrong?