Jetzt bleibt aber für mich die Frage, warum ist uns denn die Verbindung nicht gelungen, als wir den mobilen Router ins Spiel und an die Box gebracht haben. Hätte die Box an dem Punkt damit nicht ihre Konnektivitätsbedingungen erfüllt bekommen, ihr Internet gehabt und uns alles preisgeben müssen?
Und EMike, an §14 EnWG will ich am besten gar nicht denken, da sehe ich auch bei permanentem Netz, z.B. mittels mobilem Router, nicht, wie das der Box mitgeteilt werden kann, wenn der Netzbetreiber das einfordern sollte. Das wäre vielleicht noch interessant zu erörtern.
Ich kann hier nur vermuten.
Was ist das für ein mobiler Router gewesen? Hat der einen Internetzugang über Mobilfunknetz?
Wie wolltet ihr die Verbindung Box - Router herstellen? Box wieder in den AP Mode gebracht und dann Versuch die Daten des mobilen Routers in der Box abzulegen? Ich vermute, dass die Box noch mit den Daten deines heimischen Routers versehen war. Diese müssten ja geändert werden auf den mob. Router. Vielleicht ist das das Hindernis? Danach das Smartphone ebenfalls in das WLAN des mob. Routers gebracht und versucht auf die Box zuzugreifen?
Wie läuft der Smartphonezugriff überhaupt? Das lässt sich aus der Anleitung kaum rauslesen. Es ist von einer App die Rede. Kann man per App von "überall" also über das Internet auf die Box zugreifen? Oder nur aus dem eigenen Netzwerk heraus. Wenn ersteres möglich ist, dann muss die Box über den Router auf das Internet zugreifen zu können, kann auch eine Fehlerquelle sein wenn der Router das blocken würde.
Oder hat die Box eine eigene Weboberfläche auf die man mit einer lokalen IP zugreifen kann? Kann man darüber grundsätzlich die interessierenden Daten auslesen? Und ich meine hier nicht eine Konfigurationsoberfläche für die Eingabe des WLAN-Passworts.
Bezüglich §14 EnWG bin ich selbst noch nicht so weit und recherchiere in eigener Sache um das Thema zu verstehen. Daher alle nachfolgenden Ausführungen unter ausdrücklichem Vorbehalt.
Jedenfalls muss eine "Dimmung" der Box möglich sein, sonst Strafe. Die Dimmung liegt Anlagenseitig in der Verantwortung des Betreibers (dir). Das kann wohl auch mit Software (HomeEnergieManamgementSystem, HEMS) umgesetzt werden. Jedenfalls brauch es im Zählerschrank einen entsprechenden Empfänger (Funk-Rundsteuerempfänger oder "Steuerbox") der die Signale (UKW) des Netzbetreibers empfängt und dann an "das eigene" System (HEMS) übergibt. Das kann per WLAN und entsprechendem Kommunikationsprotokoll erfolgen. Der Rundsteuerempfänger bzw. die UKW Nutzung Kostet wohl wiederkehrende Gebühren. Mit graut schon meinen sehr (!) alten Zählerschrank komplett modernisieren zu lassen. War für "irgendwann" zwar geplant, wenn es dann aber konkret wird (wegen nun vorhandener aber noch nicht in Betrieb befindlicher Wallbox) ist schon blöd.
In jedem Fall braucht deine Box dafür eine permanente Netzwerkanbindung. Blöd, dass es ein eigentlich schönes Gemeinschaftsprojekt so verkompliziert, Es gibt/gab aber eine Frist (Mai 2025?) Sollte die Wallbox schon vorher angemeldet gewesen sein, entfällt möglicherweise der Zwang zur Steuerbarkeit. Belies dich mal auf den Seiten deines regionalen Stromnetzbetreibers, da wirst du wahrscheinlich was dazu finden.
Gruß
Thomas