es ist keinesfalls so das der Händler irgendwas zurück nehmen muss.
Beim sog. Ballonkredit handelt es sich umeinen ganz normalen Ratenkredit mit niedriger Rate und hoher Schlussrate, wie sollte es anders gehen ohne z.b. Angaben zu den km bei Vertragsabschluss, siehe auch z.b. Wikipedia.
Bei einem Ballonkredit wird ein großer Teil des Kaufpreises erst am Ende der Laufzeit als Schlussrate (auch Ballonrate genannt) fällig. Diese Schlussrate wird oft ANHAND EINES KALKULIERTEN RESTWERTS des finanzierten Objekts festgelegt. Der Kreditnehmer hat dann die Wahl, das Objekt zu behalten und die Schlussrate zu zahlen, es zurückzugeben oder es zu verkaufen.
Der Kreditnehmer trägt also das RISIKO des Restwertes, ob dieser am Ende der Finanzierungszeit wirklich den Wert hat!
- Übernimmt er das Fahrzeug zum festgelegten Restwert, trägt er ja eh den (evtl. nicht marktüblichen, womöglich überteuerten) Restwert
- Gibt er das Fahrzeug zurück und der Händler erlöst eben nicht den Restwert, so ist es zumindest üblich, dass die Differenz vom Kreditnehmer übernommen werden, das ist nun mal die Regel bei so einer Ballonfinanzierung
"KI" : 🫣
Übersicht mit KI
Ja, grundsätzlich kann es sein, dass Sie die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Restwert und dem tatsächlichen Verkaufserlös bei Rückgabe des Fahrzeugs zahlen müssen. Dies ist eine GÄNGIGE PRAXIS bei Ballonfinanzierungen, bei denen eine hohe Schlussrate am Ende der Laufzeit vereinbart wird.