Beiträge von Ostfriese

    Moin

    Kläre mich auf! Aus meiner Sicht ist das zu versteuernde Einkommen das, was am Jahresende auf der Lohnsteuerkarte steht.

    Moin


    Der Steuerbescheid gibt darüber Auskunft, welchen Betrag du von deinem Bruttoeinkommen versteuern musst.

    Wie schon von anderen Usern aufgezeigt,

    werden vom Bruttolohn alle "absetzbaren" Beträge abgezogen.

    z.B. Werbungskosten, Freibeträge,

    nicht zu vergessen Vorsorgeaufwendungen.

    Es ist von Person/Familie und der individuellen Situation abhängig,

    wie gross die Abzüge sind.

    Am Ende steht die zu versteuernde Summe, die teils deutlich unter dem Brutto liegt.

    Moin


    Nach meinem Wissensstand werden die alten Drehstromzähler, per Gesetz festgelegt,

    in nächster Zeit auf Kosten der Netzbetreiber ersetzt.


    Bezüglich Kabelquerschnitt habe ich mich an meine Ausbildung in den Ende 60er Jahren erinnert.

    Fest verlegte Kabel, in Rohren oder unter Putz,

    sollten keine zu hohe Belastung haben.

    Die Erwärmung führt zu Stauwärme.

    Mein Elektriker ist aus dem gleichen Holz geschnitzt.

    Liebe bei derartigen Leitungen einen Zuschlag, da bist du auf der sicheren Seite.

    Vom Preis her ist der Unterschied belanglos.

    Moin


    6mm2 für 22 Kw ?

    Ich habe 6mm2 als Querschnitt für meine 11 Kw Wallbox genommen.

    Mein Elektriker hat mir bestätigt, das das die übliche Stärke wäre die er auch verwenden würde.


    Kleine Rechnung:

    bei 11 Kw haben wir 16 A pro Phase, bei 22 Kw 32 A.

    Die Strombelastung ist für eine festverlegte Leitung, zumal der Strom stundenlang fliesst, unüblich.

    Moin


    Gemäss §14a EnWG müssen Wällboxen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, steuerbar sein.

    Das bedeutet, das der Energieversorger die Leistung auf 4,2 KW drosseln darf.

    Dient der Stabilität des Stromnetzes.


    Ein zertifizierter Elektriker (Installateur) sollte das schon wissen.


    Smart Meter heisst nicht gleich getrennter Zähler.

    So jedenfalls mein Wissensstand.

    Ein zweiter Zähler wird nötig, wenn ein getrennter Tarif für die Wallbox erwünscht ist.


    Ob alle notwendigen Installationen in den alten Verteilerschrank passen,

    muss der Elektriker vor Ort entscheiden.

    Der Installationsumfang ist nicht immer gleich, da spielt z.B. das Alter des Hauses eine Rolle.

    Wenn ein neuer Verteilerschrank oder ein zweiter Verteilerschrank nötig wird, wirds logischerweise teuer.

    Nach deutschem Recht müssen alle Stromzähler in einem Verteilerschrank sitzen.


    Ich habe auf den Aufwand verzichtet.

    Die Wallbox läuft über den normalen Zähler.

    Dafür gibt es dann einen pauschalen Abschlag bei den Netzgebühren.

    Steht so im Gesetz.

    Bei einer Einzelperson ok, aber bei einem Haushalt sehe ich es andees.

    Moin


    So ?

    Wenn bei einer Familie 80.000 Euro als zu versteuerndes Einkommen übrig bleibt,

    dann bedeutet das schlicht und einfach,

    das alle absetzbaren und steuermindernden Abgaben schon abgezogen sind.

    Das Brutto vor Steuern liegt also eine ganze Ecke höher.

    Von sozialer Bedürftigkeit, was ja die neue Förderung angeblich im Auge hat,

    ist da wohl keine Rede mehr.