Moin
Gemäss §14a EnWG müssen Wällboxen, die nach dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, steuerbar sein.
Das bedeutet, das der Energieversorger die Leistung auf 4,2 KW drosseln darf.
Dient der Stabilität des Stromnetzes.
Ein zertifizierter Elektriker (Installateur) sollte das schon wissen.
Smart Meter heisst nicht gleich getrennter Zähler.
So jedenfalls mein Wissensstand.
Ein zweiter Zähler wird nötig, wenn ein getrennter Tarif für die Wallbox erwünscht ist.
Ob alle notwendigen Installationen in den alten Verteilerschrank passen,
muss der Elektriker vor Ort entscheiden.
Der Installationsumfang ist nicht immer gleich, da spielt z.B. das Alter des Hauses eine Rolle.
Wenn ein neuer Verteilerschrank oder ein zweiter Verteilerschrank nötig wird, wirds logischerweise teuer.
Nach deutschem Recht müssen alle Stromzähler in einem Verteilerschrank sitzen.
Ich habe auf den Aufwand verzichtet.
Die Wallbox läuft über den normalen Zähler.
Dafür gibt es dann einen pauschalen Abschlag bei den Netzgebühren.
Steht so im Gesetz.