Moin
Warum missverstehst du mich ???
In der CoC werden die zulässigen Rad-Reifen Kombinationen festgelegt.
Vom Hersteller.
Diese Kombinationen darfst du auf dem Auto fahren.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es Werksräder oder Räder aus dem Zubehörhandel sind.
Die ABE dieser Hersteller gibt an, das diese Kombi gefahren werden kann,
verweist dann aber auch darauf, wenn es eine Abweichung zur zugelassenen Rad-Reifen Kombination des Herstellers gibt.
An erster Stelle steht also das, was im CoC festgelegt ist.
Davon völlig losgelöst kannst du natürlich auch völlig ander Kombinationen fahren.
Dann ist die ABE des Herstellers nötig
und eventuell sogar eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem techn. Überwachgungsverein zwingend erforderlich.