Titel erwirken können sie auch erst, nachdem ein (gerichtliches) Mahnverfahren erfolgreich war. Widerspricht man einem Mahnbescheid, ist es erstmal "Essig".
Deine Ausführung passt nur leider nicht zu den vorherigen Post.
Dort schrieb der User, das er alle Schreiben einfach ignoriert.
Darauf habe ich geantwortet.
Du solltest dir die entsprechenden, in solchen Fällen ergangenen Urteile mal ansehen.
Ein in solch einem Fall ergangener Vollstreckungstitel ist auch dann rechtskräftig,
wenn es gar keine Zahlungsverpflichtung gab.
Das Ganze ist ein Problem der deutschen Rechtsprechung.
Mein Rat: Derartige Schreiben auf keinen Fall ignirieren.
Das sagt auch die Verbraucherberatung.