Alles anzeigenDeine KFZ-Haftpflicht, würde ich sehr tippen.
Zumindest sollte das so sein, wenn dein KFZ Schäden an fremdem Eigentum verursacht.
Wenn nicht: dann deine Privathaftpflicht.
Bei einem Zaunrempler vor einiger Zeit haben wir versucht, per privathaftpflicht zu regulieren, und die hat das verweigert. Gut, da war das Auto aber auch in aktiver Benutzung. Aber auch das Laden gilt ja rechtlich als "in Gebrauch".
Ziemlich sicher nicht: Die Gebäudehaftpflicht. Die wird nur einspringen, wenn ein Gutachten ergibt, dass z.B. die Wallbox ursächlich war, sofern diese zum Haus gehört (wen sie dir gehört: siehe oben).
Vorsicht! Die (Auto-)Haftpflicht zahlt nur Schäden an fremden Eigentum. Wenn du deiner Frau hinten rein donnerst hast du schon ein Problem. Wir hatten so ein Problem bei dem ein Pferd die Wassertränke demoliert hat. Der Schaden am gemieteten Objekt wurde nicht bezahlt. Die Schäden die dadurch außen rum entstanden sind schon.
Ich würde in diesem Fall tippen das die Haftpflicht den Schaden am eigenen Stellplatz gar nicht und den Schaden an der Anlage nach Eigentumsanteilen bezahlt (Also die Miteigentümer entschädigt). Da würde ich auf jeden Fall mit der Haftpflicht und der Gebäudeversicherung abklären was jeweils abgedeckt ist.