Alles anzeigenEs geht in die nächste Runde.
Das Antennenmodul ist nicht lieferbar. Als frühester Termin wird jetzt Kalenderwoche 16 genannt. Einen verbindlichen Liefertermin gibt es nicht.
Auf meinen Hinweis, dass ich bei ausbleibender Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten werde, kam die Antwort, dass es sich beim Remote Parking lediglich um eine Komfortfunktion handelt und daraus kein Rücktrittsrecht abgeleitet werden könne.
Das ist juristisch tatsächlich nicht trivial. In einem möglichen Gerichtsverfahren bestimmt der Fahrzeugwert den Streitwert – danach richten sich die Kosten. Das kann also schnell teuer werden.
Allerdings zählen am Ende die Fakten. Bei mir liegt eine anerkannte körperliche Behinderung vor. Ich benötige zum Einsteigen eine weit geöffnete Tür. Genau aus diesem Grund war diese Funktion für mich kaufentscheidend. Für mich ist das daher keine Komfortfunktion, sondern eine reale Nutzungserleichterung im Alltag.
Aktuell laufen viele Gespräche und Nachrichten hin und her. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Lieber Burkhard63!
Jetzt muss ich mal was loswerden… bis jetzt habe ich immer gedacht, dass Du völlig übertreibst mit Deiner Aussage, dass Du wandeln willst, wenn das mit dem Remote Parken nicht geht. Du schreibst das ja des öfteren.
Ich bin nicht der Typ, der sowas dann offen diskutiert oder die Person offen „angreift“. Aber trotzdem habe ich Dich (auch unterbewusst) in die Schublade „Meckerkopp, der übertreibt“ gesteckt.
Danke für Deine Offenheit mit Deiner körperlichen Behinderung. Für mich wird das ganze nun transparenter und ich verstehe Dich und vor allem auch die Tatsache, dass diese Funktion für Dich WICHTIG ist und nicht wie z.B. für mich nur ein Komfortgewinn darstellt.
Du hast bei mir diese fiktive Schublade nun wieder verlassen
Ich entschuldige mich innerlich dafür und ich wünsche Dir viel Erfolg und drücke die Daumen, dass entweder zeitnah eine Lösung gefunden wird oder die Wandlung irgendwie klappt. ![]()