Ich bin jetzt kein Jurist, aber was aus der Schule vom Rechtsunterricht hängen geblieben ist müsste der Händler meiner Meinung nach den Schade der durch die Nichtverwendbarkeit der Sache (Elroq bzw. AC Lader im Elroq) ersetzen. Wäre bei dir die Differenz zwischen Heimpreis und verfügbarem Schnelllader. Meine Begründung:
BGB §434 Sachmangel - wird wohl erfüllt sein, da AC Laden nicht funktioniert
BGB §437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
Falls der Schadenersatz über §280(2) geht müsste man den Händler wohl noch in Verzug bringen
Evtl. wer mit Jura Studium im Forum?