Moin
Aus diesem Grund, Überlastung der Stromnetze,
gibt es in Deutschland den § 14a EnWG, Neuregelungen für Wallboxen, Wärmepumpen & Co.
Danach müssen entsprechende Geräte durch den Energieversorger in ihrer Leistung steuerbar sein.
Davon betroffen sind allerdings nur Geräte, die nach dem 01. Jan 2024 in Betrieb genommen wurden/werden.
Altgeräte geniessen Bestandsschutz.
Ironie an:
Macht auch Sinn, weil die das Stromnetz nicht überlasten.
Ironie aus.
Übrigens gibt es diese Regelung nicht EU weit sondern nur in Deutschland.