Moin
Ich beteilige mich nicht weiter an juristischen Definitionen.
Für mich ist der Vorgang eindeutig.
Ich habe ein Fahrzeug erworben.
Dafür ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden.
In diesem Vertrag steht der Kaufgegenstand, der Verkäufer und ich.
Nachdem ich den Wagen bezahlt habe, erhalte ich die Papiere des Fahrzeuges.
Bei der Zulassungsstelle werden meine Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen.
Das dokumentiert mich als Halter des Fahrzeuges.
Wenn ich den Wagen verkaufen will, legitimiere ich mich beim Käufer durch meine Ausweisdokumente
und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals KFz-Brief).
Damit hat der Käufer die nötige Sicherheit, das er das Fahrzeug im guten Glauben erwerben kann und alles seine Richtigkeit hat.
Die vielen Fälle, die im Netz nachzulesen sind, sind die Folge des "Nichtzahlenwollens im Schadensfall" und der "Rechtsauslegung" von Juristen.
Zulassungsbescheinigung Teil II und Kaufvertrag sind zusammen ein eindeutiger Eigentumsnachweis.
Kann man im Netz nachlesen.
Ein Kaufvertrag alleine ist anfechtbar, was auch schon geschehen ist.
Kann man auch im Netz nachlesen.