Beiträge von Ostfriese

    Moin


    Bin ganz bei dir.

    Ein Datenkabel habe ich vom Sicherungskasten/Schalttafel zur WB verlegt.

    Auch ausreichender Einbauraum für eine Steuereinheit, von der der Netzbetreiber nicht Mal weiss,

    was er da in ferner Zukunft einbauen will, wurde berücksichtigt.

    Damit ist allerdings kein Einbauraum für einen Zähler für einen getrennten Tarif mehr vorhanden.

    Im Netz findet man ganz viel und besonders mit KI. Ich habe mich wochenlang durch die Seiten der zuständigen Ministerien und Behörden gearbeitet!

    Moin


    Die von mir zitierten Passagen des "Netztes", sind Zitate aus den Gesetzen.

    Also ist in diesem Fall die negative Bewertung des KI Ergebnisses nicht angebracht.

    Da du dich wochenlang durch die Seiten der zuständigen Ministerien und Behörden gearbeitet hast,

    muss dir klar sein, das der Inhalt meines Post korrekt ist.


    Ich teile deine Meinung bezüglich der Steuerbarkeit oder besser gesagt der Nichtsteuerbarkeit der WBs

    in absehbarer Zeit, da die Netzbetreiber oft noch keinerlei technische Massnahmen zur Umsetzng der Steuerbarkeit getroffen haben.

    Ist auch bei meinem Netzbetreiber so.


    Wir sollten aber andere Nutzer nicht verunsichern.

    Die Fähigkeiten der jeweiligen Netztbetreiber hebeln die Gesetzteslage schliesslich nicht aus.

    Moin


    Ich finde das Vorgehen deines Netzbetreibers merkwürdig.


    Im Netz ist zzu finden:

    Ja, mobile Wallboxen müssen in Deutschland grundsätzlich steuerbar sein,

    wenn sie nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und über 4,2 kW Leistung verfügen.

    Dies ist im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. [1, 2, 3, 4]

    Ob Ihre mobile Wallbox konkret steuerbar sein muss, hängt jedoch davon ab, wie und wo Sie sie nutzen:

    1. Feste Installation (Zuhause)

    Nutzen Sie eine mobile Wallbox wie eine klassische, fest installierte Wallbox an einer CEE-Steckdose (z. B. in der Garage oder auf dem Grundstück) und lassen diese dort dauerhaft angeschlossen, fällt sie rechtlich unter die Neuregelung. [1]

    • Die Pflicht: Die Wallbox muss vom Netzbetreiber bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes gedimmt werden können. Die Leistung wird in diesem Fall meist auf mindestens 4,2 kW reduziert. [1, 2, 3, 4]
    • Der Vorteil: Im Gegenzug für diese Steuerbarkeit können Sie von deutlich reduzierten Netzentgelten oder einer jährlichen Pauschale (ca. 110 bis 190 Euro) profitieren. [1]

    2. Echte mobile Nutzung (Unterwegs)

    Verwenden Sie die mobile Wallbox tatsächlich als mobiles Ladegerät, nehmen diese regelmäßig mit auf Reisen, laden bei Freunden oder wechseln den Stellplatz, ist der Netzbetreiber nicht involviert und es gelten andere Maßstäbe. [1]

    • Ausnahme: Bei echter mobiler Nutzung ohne festen, dauerhaften Standort greift die Steuerbarkeit nach § 14a in der Praxis nicht.
    • Einschränkung: Sie können bei dieser Nutzungsart auch keine finanziellen Vergünstigungen oder speziellen vergünstigten Tarife (wie sie § 14a vorsieht) in Anspruch nehmen.

    Moin


    Wurde doch schon erläutert.

    Nach der Ankunft des Wagens beim Händler,

    wartet der auf den KFz Brief, heute Zulassungsbescheinigung Teil 2.

    Dauert im Normalfall ein paar Tage.

    Der Wagen muss aufbereitet werden,

    die komplette Prüfung am Teststand dauert mehrere Stunden.

    Dann stellt sich die Frage, wie viele Fahrzeuge durchlaufen beim Händler die Prozedur.

    In der Summe können da schnell gut 2 wochen bei rumkommen.

    Meine die hätten sich selbst besser gestellt,

    wenn die aus der Produktionsstrasse eins

    abgezweigt hätten.


    Moin


    Das wäre ein Eingriff in den Produktionsablauf.

    Da bei der Herstellung/Produktion alles extrem genau getaktet wird,

    stell ich mir das etwas problematisch vor.

    Moin,

    beim Vertragsabschluss hat mir der Verkäufer damals als Lieferdatum den 27.07.26 genannt. Im Vertrag selbst stand dann schon August. Heute habe ich dann in der App gesehen, dass das Fahrzeug voraussichtlich im September oder Oktober beim Händler ankommen soll.


    Hat damit Jemand Erfahrungen ? Verlängert sich die Auslieferung tatsächlich solang ?

    Moin


    Deine Aussage ist widersprüchlich.

    Vertragsabschluss und Vertrag ist doch eigentlich das Gleiche.

    Der Händler hat dir "verbindlich" den 27.07.26 als Liefertermin genannt ??

    Das ist absolut unüblich.

    Normalerweise sind die Angaben des Händlers unverbindlich, das steht auch so im Vertrag.

    Hallo in die Runde,

    hab Elroq RS bestellt am 28.11.2025 mit LT 06/2026. Prod. am 28.5.2026. Laut Skoda wird der Zulieferer für AHK umgestellt und die Auslieferungen verschieben sich. Bei mir wird Ende August 2026 angegeben.

    Fahrzeug ist gebaut und steht jetzt im Werk. Wartet jetzt auf die neue AHK.

    Gruß Siggi

    Moin


    Das deckt sich mit meiner Äusserung.

    Skoda liefert die Fahrzeuge nicht aus,

    um dem nächsten Problem aus dem Weg zu gehen.

    Was machen die Kunden, wenn ihnen ein "unvollständiuges" Fahrzeug übergeben wird ?


    Ich vermute, das Skoda nicht mit dieser langen Verzögerung gerechnet hat.

    Eventuell kommen einfach nicht genug Einbausätze in die Produktion.