Moin
Ich finde das Vorgehen deines Netzbetreibers merkwürdig.
Im Netz ist zzu finden:
Ja, mobile Wallboxen müssen in Deutschland grundsätzlich steuerbar sein,
wenn sie nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und über 4,2 kW Leistung verfügen.
Dies ist im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. [1, 2, 3, 4]
Ob Ihre mobile Wallbox konkret steuerbar sein muss, hängt jedoch davon ab, wie und wo Sie sie nutzen:
1. Feste Installation (Zuhause)
Nutzen Sie eine mobile Wallbox wie eine klassische, fest installierte Wallbox an einer CEE-Steckdose (z. B. in der Garage oder auf dem Grundstück) und lassen diese dort dauerhaft angeschlossen, fällt sie rechtlich unter die Neuregelung. [1]
- Die Pflicht: Die Wallbox muss vom Netzbetreiber bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes gedimmt werden können. Die Leistung wird in diesem Fall meist auf mindestens 4,2 kW reduziert. [1, 2, 3, 4]
- Der Vorteil: Im Gegenzug für diese Steuerbarkeit können Sie von deutlich reduzierten Netzentgelten oder einer jährlichen Pauschale (ca. 110 bis 190 Euro) profitieren. [1]
2. Echte mobile Nutzung (Unterwegs)
Verwenden Sie die mobile Wallbox tatsächlich als mobiles Ladegerät, nehmen diese regelmäßig mit auf Reisen, laden bei Freunden oder wechseln den Stellplatz, ist der Netzbetreiber nicht involviert und es gelten andere Maßstäbe. [1]
- Ausnahme: Bei echter mobiler Nutzung ohne festen, dauerhaften Standort greift die Steuerbarkeit nach § 14a in der Praxis nicht.
- Einschränkung: Sie können bei dieser Nutzungsart auch keine finanziellen Vergünstigungen oder speziellen vergünstigten Tarife (wie sie § 14a vorsieht) in Anspruch nehmen.