Moin
Jede Massnahme, die im Zuge der Elektroversorgung ergriffen wird,
muss sorgfältig abgewogen werden.
Als Erstes muss man sich über die zu erwartenden Verbräuche klar werden.
Dazu steht als Grundbedingung die Betrachtung des eigenen Fahrprofils und die Nutzung des BEV an.
Ich lege als Grundsatz für mich fest, das ich mit meinem BEV nicht mehr Kilometer zurücklegen werde,
als ich das mit meinem Verbrennter getan habe.
Dann folgt die Begehung meiner Immobilie durch einen Vetreter meines örtlichen Energieversorgers.
Im Grunde ist der nämlich zuständig, weil er das Stromnetz betreibt.
Für einen getrennten Tarif für das BEV muss ein zweiter/getrennter Zähler eingebaut werden.
Es ist keine PV-Anlage und kein Speicher vorhanden.
Dieser Zähler passt nicht in den alten Verteilerschrank.
In der Folge sind umfangreiche Umbauten nötig,
deren Kosten ich zu tragen habe.
Auch wenn mein Versorger mir einen reduzierten Arbeitspreis für diesen Anschluss (BEV) anbietet,
kommen weitere Grundgebühren hinzu.
Am Ende steht meine Entscheidung, keinen zweiten Zähler einbauen zu lassen.
Die Kostenrechnung, 1500 bis 2000 Euro neben der Installation einer Wallbox,
steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Stromverbrauch des BEV.
Ich fahre eben als Rentner nicht so viel.
Fazit: Es ist von einigen Fakten abhängig, welche Einzelmassnahmen zielführend sind.
Der Bezug bzw. die Möglichkeit billigeren Strom (Arbeitspreis) zu beziehen,
sollte einem den klaren Blick nicht verstellen.