… allgemeiner Ladetalk / auch hier gilt die Netiquette.

  • Der Eigentümer hat durchaus das Recht, unberechtigtes Parken zu untersagen.

    Das ist absolut richtig. Aber wenn einer nur kurz mal stehen bleibt oder wendet ist es Abzocke. Gibt ja auch offiziell die Definition von Halten und Parken in der StVO. Der Staat kann ja auch nicht jemand der nur kurz hält für ein Parkvergehen bestrafen. Und wenn jemand nicht will dass auf seiner Einfahrt kurz gehalten wird (ohne irgendwas zu beschädigen oder zu behindern) oder sogar nur gewendet wird, dann soll er eine Absperrung errichten. Alles andere ist Abzocke. Vor allem wenn das Geschäftmodelle sind bei denen sich Firmen alleine an den Strafzahlungen verdienen.

    Elroq 85, Energy-blau, Maxx, Sportpaket, Winterpaket, Wärmepumpe, AHK.

    Bestellt 23.02.26, letzte Prognose: KW29

  • Moin,


    Inkassounternehmen sollte man aber auch nicht überbewerten. 8)Das sind nur "Kläffer" die keine weitergehenden Rechte haben als der "Gläubiger" selbst. Die tun nur so....

    Titel erwirken können sie auch erst, nachdem ein (gerichtliches) Mahnverfahren erfolgreich war. Widerspricht man einem Mahnbescheid, ist es erstmal "Essig". Dann müssen sie das Mahnverfahren eröffnen. Erst danach können sie einen Mahn-/Vollstreckungsbescheid erwirken.

    BTW: Ein Eintrag in die Schufa darf übrigens auch erst nach der 2. unbestrittenen Forderung erfolgen. Wird von diesen Herzchen auch gerne bei ihren Drohungen unterschlagen.... :cursing:

    Was auch wichtig ist: Wenn sie das Verfahren "abgekauft" haben, handeln sie im eigenen Auftrag und dürfen die (teilweise exorbitanten) Gebühren nicht erheben. Und das Geld für die Halterermittlung ist auch nicht erstattungsfähig.


    Grüße

    Torsten

    Elroq 50 in energy-Blau mit den Paketen Loft und Smart - aber unzufrieden mit dessen Verbrauch.

    Superb Combi iV, Mj 25; 25er Akku, mit etlichen Goodies - und glücklich mit dessen Verbrauch.

  • Titel erwirken können sie auch erst, nachdem ein (gerichtliches) Mahnverfahren erfolgreich war. Widerspricht man einem Mahnbescheid, ist es erstmal "Essig".

    Deine Ausführung passt nur leider nicht zu den vorherigen Post.

    Dort schrieb der User, das er alle Schreiben einfach ignoriert.

    Darauf habe ich geantwortet.

    Du solltest dir die entsprechenden, in solchen Fällen ergangenen Urteile mal ansehen.

    Ein in solch einem Fall ergangener Vollstreckungstitel ist auch dann rechtskräftig,

    wenn es gar keine Zahlungsverpflichtung gab.

    Das Ganze ist ein Problem der deutschen Rechtsprechung.


    Mein Rat: Derartige Schreiben auf keinen Fall ignirieren.

    Das sagt auch die Verbraucherberatung.

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  • Wir waren neulich in Dangast und da gibt es im Ort diesen sehr kleinen Parkplatz mit Kennzeichenerkennung. Alles voll, sieht man aber erst, wenn man einmal rauffährt und wendet. Hat mich vielleicht 2min gekostet. Am Ausgang steht halb versteckt ein Automat, in den man sein Kennzeichen zum Bezahlen eingibt. Bei Nichtbezahlen drohen knapp 50 EUR Strafzahlung. Vor mir fahren 2 Leute runter, da Parkplatz voll.


    Ich halte sicherheitshalber an und siehe da, das Wenden hat mich 50 Cent gekostet.

    Die beiden vor mir werden sich vermutlich in ein paar Tagen wundern.


    Das nenne ich Abzocke. Und sorry, hat jetzt nichts mit Laden zu tun.

  • Ja, es gab auch ein ähnliches System am Pilsumer Leuchtturm und da mussten wir nach ca. 5 min nichts zahlen. Mussten wieder los, weil dort keine Hunde erlaubt sind. Aber das ist ein anderes Offtopic-Thema ... X/

  • Ich hatte mal eine kleine Odyssee mit solch einer Firma, bei der ich möglichst viel Arbeit generieren wollte.


    Vorab: Firmen dürfen nicht nehmen, was sie wollen. Vor Gericht zulässig ist die Verdopplung der normalen Strafe (meist 20€), also maximal 40€.


    Zu meiner Geschichte. Ich habe auf einem Lidl Parkplatz mal eine Zettel (!) bekommen, Uhrzeit 22:05, erlaubte Standzeit bis 22Uhr. Naja.


    Schreiben ging an meine Frau (Halterin), Inhalt: 20€ + Halterauskunft + Mahngebühren + Portokosten. Email zurück, mit Fahrerkorrektur (ich bin gefahren). Neues Schreiben, gleicher Inhalt, diesmal an mich. Widerspruch per Email: Mahngebühr unzulässig, weil "Windschutzscheibe ist kein Briefkasten" (gibt es Urteile zu). Außerdem Widerspruch per E-Mail: Gebühren zu Halterauskunft sind unzulässig. Außerdem Widerspruch per E-Mail: Portokosten sind unzulässig.


    Neues Schreiben: 20€. Habe ich dann bezahlt. Zeitaufwand für mich: gering. Zeitaufwand + Portokosten für Firma: mehr als die 20€ schätze ich.

  • Moin,

    Deine Ausführung passt nur leider nicht zu den vorherigen Post.

    Dort schrieb der User, das er alle Schreiben einfach ignoriert.

    ....

    Ein in solch einem Fall ergangener Vollstreckungstitel ist auch dann rechtskräftig,

    wenn es gar keine Zahlungsverpflichtung gab.

    Wir schreiben, glaube ich, aneinander vorbei.... :saint:

    Man darf alle Schreiben ignorieren, außer einem gerichtlichen Mahnbescheid. ;)

    Einen vollstreckbaren Titel gibt es erst, nachdem der (gerichtliche) Mahnbescheid "durch" ist.


    Grüße

    Torsten

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  • Es wäre halt einfacher wenn der Gesetzgeber solche Gebühren erst bei wirklichen Parken erlaubt. Ob man da jetzt die 3 Minuten der StVO nimmt oder einen Wert nimmt der es erlaubt einen Parkplatz entsprechend der Größe nach freien Lücke abzusuchen kann man dann auch noch regeln. Danach würden diese Abzocker verschwinden weil es sich nicht mehr lohnt und es würde nur die treffen die wirklich illegal parken.

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  • Moin,


    also wenn ich nur rauf und runter gefahren wäre, weil der Platz voll war, würde ich es drauf ankommen lassen.

    Die Chancen wären sicher besser als durchschnittlich..... 8)


    Grüße

    Torsten

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