Der Eigentümer hat durchaus das Recht, unberechtigtes Parken zu untersagen.
Das ist absolut richtig. Aber wenn einer nur kurz mal stehen bleibt oder wendet ist es Abzocke. Gibt ja auch offiziell die Definition von Halten und Parken in der StVO. Der Staat kann ja auch nicht jemand der nur kurz hält für ein Parkvergehen bestrafen. Und wenn jemand nicht will dass auf seiner Einfahrt kurz gehalten wird (ohne irgendwas zu beschädigen oder zu behindern) oder sogar nur gewendet wird, dann soll er eine Absperrung errichten. Alles andere ist Abzocke. Vor allem wenn das Geschäftmodelle sind bei denen sich Firmen alleine an den Strafzahlungen verdienen.