Sind Tageszulassungen dann Ladenhüter?
E-Auto Förderung beschlossen - Skoda Elroq Elektroauto Prämie 2026
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Moin
So sieht ein sachlicher Info Beitrag aus.
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Die Frage nach einer Tageszulassung dürfte dann leider beantwortet sein😢!
- Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric in a Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.

Stand: 19.01.2026
- Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
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Moin
Das was Man bisher weiss, legt diesen Schluss nahe.
Es bleibt also abzuwarten, wie die Sache am Ende in den Bestimmungen "ausformuliert" ist.
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Eine Förderung der Ladeinfrastruktur
Die wird doch schon lange subventioniert.
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Ziemlich eindeutig (unbürokratisch) ist die erstmalige Zulassung im FAHRZEUGSCHEIN dokumentiert (und somit ohne Ermessensspielraum):
Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung ?
- Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
- Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Stand: 19.01.2026
- Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
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Die wird doch schon lange subventioniert.
Scheinbar nicht genug, wenn man sieht, wie armselig viele sind. Kaum Überdachungen, Sanitäranlagen, usw....
Auch in vielen Dörfern oder Wohnsiedlungen fehlen genug davon...
Aber das ist OT.
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Von meiner Seite ist da nichts falsch zu verstehen, allerdings scheint bei vielen "zu versteuerndes Einkommen = Einkommen" zu gelten und ich bin mir nicht sicher, ob der Zuständige/die Zuständige im Bundesumweltminister auf diese Feinheit achtet, wenn er/sie das veröffentlicht.
Wenn man in die Einkommenssteuererklärung guckt ist es eigentlich eindeutig. Da steht ja :
„zu versteuerndes Einkommen“ . Also zumindest ist es in NRW so.
Sei die Förderung denen gegönnt die drunter liegen
.Wird vermutlich viel beim Leasing hängen bleiben und dort könnte ich mir vorstellen, dass die Raten steigen werden.
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Scheinbar nicht genug
Jede Subvention ist eine zu viel und verteuert nur andere Dinge.
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Wie genau wird eine eheähnliche Lebengemeinschaft geprüft?
Bzw. Wie verhält es sich wenn ich die Bescheide 23 und 24 verwende, 25 aber geheiratet habe ?