Hallo,
trotz der teilweise spöttischen Äußerungen bezüglich der E-Autoförderung...
und teilweise halt auch: wie z.B., ich fände das Geld woanders, allg. strukturelle Förderungen zur e-Mobilität, besser aufgehoben ![]()
Hallo,
trotz der teilweise spöttischen Äußerungen bezüglich der E-Autoförderung...
und teilweise halt auch: wie z.B., ich fände das Geld woanders, allg. strukturelle Förderungen zur e-Mobilität, besser aufgehoben ![]()
Kurze Frage, kann man den Antrag auch schon stellen, wenn man noch keine Steuerbescheide für 2024 & 2025 hat?
Die liegen nämlich noch zur Bearbeitung beim Finanzamt…
Ein kurzer Hinweis an all die Unzufriedenen und Nörgler.
Die habe ich hier noch nicht gesehen, ganz im Gegenteil. Es freuen sich doch alle über die flotte Abwicklung.
Kurze Frage, kann man den Antrag auch schon stellen, wenn man noch keine Steuerbescheide für 2024 & 2025 hat?
Die liegen nämlich noch zur Bearbeitung beim Finanzamt…
Den Regularien nach nicht! Die sind ja essentiell, da die Förderung an das Haushaltsnettoeinkommen gekoppelt ist.
Kurze Frage, kann man den Antrag auch schon stellen, wenn man noch keine Steuerbescheide für 2024 & 2025 hat?
Die liegen nämlich noch zur Bearbeitung beim Finanzamt…
2023 & 2024 geht
2023 & 2024 geht
Danke, aber das hilft leider nicht, weil wir 2023 über der Einkommensgrenze sind…
Danke, aber das hilft leider nicht, weil wir 2023 über der Einkommensgrenze sind…
Warte doch einfach auf die Steuerbescheideund stelle dann den Antrag, der Topf ist doch noch gut gefüllt.
Alles anzeigenHallo,
trotz der teilweise spöttischen Äußerungen bezüglich der E-Autoförderung, ein aktueller Sachstand:
• Förderantrag gestellt am 19.05.2026, 12:10
• Vorgang 5450
• Zuwendungsbescheid per Mail erhalten am 08.06. um 14:45.
Ein kurzer Hinweis an all die Unzufriedenen und Nörgler.
Die Förderzentrale hat mE bisher gute Arbeit geleistet. Sicherlich begünstigt durch die Tatsache, dass für die Antragstellung weder
- ein Kaufvertrag
- noch die Zulassungsbescheinigung I gefordert wurde!
Bereits am 13.05.2026 habe ich auf meine Voranfrage - bezüglich einer (unbürokratischen) Einbindung der „Kfz-ID“- folgende Antwort erhalten:
Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.
Hatte dennoch Leasingvertrag und Fahrzeugschein hochgeladen, schaden tut es nicht.
Manchmal bin ich mir da nicht so sicher. Das verwirrt manche Leute, wenn man zu viele Informationen rausgibt.