Elektroauto-Steuer

  • Richtig, und mit gleicher Logik funktioniert auch die Kraftfahrzeugsteuer, die jährlich für die Benutzung des Fahrzeugs in Deutschland abgerechnet wird. Du bekommst da auch nicht 14 Tage für Abwesenheit zurück. Ob Du da jetzt zeitlich pro Jahr oder nutzend pro Kilometer eine Steuer zahlst, da gibt es im aktuelle Szenario auch keine Erstattungen, obwohl es wohl berechtigt wäre.


    Und ja, das ist dann nicht schön, wenn man 4000km fährt. Aber wir unterhalten uns über ungelegte Eier, die Frau Reiche und der Herr Klingbeil werden da sicher irgendwann einen Vorschlag unterbreiten. Was sicher sein wird, ist dass der Vorschlag nicht für alle gerecht sein kann/wird, eben aus vielerlei Gründen im individuellen Bereich.


    (Um es mal ganz bewusst provokativ auszudrücken: Niemand wird gezwungen 4000km nach Spanien oder Frankreich zu fahren, niemand wird gezwungen täglich 100km zu pendeln. Niemand wird gezwungen, ein Auto zu besitzen. Das kostet halt dann einfach Geld. Bei mir kommen dazu solchen Dinge um die Ecke...)

  • Man zahlt derzeit ja auch eine KFZ-Steuer, wenn man sein Auto überhaupt nicht nutzt. Oder ausschließlich im Ausland. Jedenfalls wenn man kein Auto hat, das von der Steuer befreit ist.


    Wäre nach deiner Logik ja genauso unfair.


    Steuern können immer nur im groben halbwegs gerecht verteilt werden. Am fairsten wirds bestimmt, wenn jeder eine Einzelfallbetrachtung bekommt und man eine extra KFZ-Steuererklärung mit KFZ-Steuerberater, KFZ-Freibeträgen, KFZ-Kinderfreibeträgen, KFZ-Steuerbegünstigungen für Gesundheitsbedingte Fahrten, KFZ-Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Fahrten und KFZ-Steuerbegünstigungen für besonders schonende Fahrweisen usw. einführt.

    Die Frage ist, ob sich der Aufwand auf beiden Seiten rechnet.

  • Offensichtlich sind hier Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen inkognito im Forum, die unbedingt eine Stromer-Straßenbenutzungsgebühr herbeisehnen 😂

    Ich finde immer noch

    a. ungelegte Eier

    b. Solange die Quote der zugelassenen BEV nicht die der Verbrenner übersteigt, werden sie gar nichts machen…sonst rutscht das Politbarometer ganz in den Keller.

    Die auf öffentliche Ladepunkte angewiesen sind, werden schon über den Strompreis genug abgezockt und die Rechnung für Kauf und Installation der heimischen Wallbox ist auch kein Schnäppchen.

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    bestellt 30.4., von KW28 seit 8.7. auf Produktion KW35 / LT KW 39-41 🗯️

    Bis dahin unterwegs mit Opel Mokka 1.7 CDTI ecoFlex

  • Was ist dann mit den im Ausland gefahrenen km? Zahle ich dafür auch in Deutschland Steuern? 🤷‍♂️

    Wie will man das rausrechnen?🤔

    Und schon beginnt die Komplexität/Bürokratie. Sobald man es fair/genau machen will hat man wieder Aufwand/Kosten. Die nächste Frage ist ob der E.Polofahrer wirklich genau so viel pro km Zahlen soll wie der E.Porschefahrer (Soziale Komponente ...).

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    DE

  • ... mir wird ganz schwindlig bei dieser Diskussion hier. Warum muss denn in D immer alles verkompliziert werden? Die 100%ige Gerechtigkeit ist doch sowieso nie erreichbar. Also:

    Einfach eine pauschale Jahressteuer für alle BEV (z.B. 100.-€ p.a.) und dazu eine Autobahnmaut für alle, im Internet buchbar, analog zu A.

    Ist einfach und hält die Verwaltungskosten niedrig.

    Alles andere bringt doch nur wieder den Amtsschimmel und die Steuerberater zum wiehern.

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  • Moin


    Dumm nur, das die "Abzocke" in diesem Fall nicht vom Staat ausgeht.

    Und was ist mit Mehrwert- und Stromsteuer, sowie der Offshore-Netzumlage, der Konzessionsabgabe, KwKG-Umlage? Der Anteil von Steuern und Abgaben liegt fast 34%.

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    bestellt 30.4., von KW28 seit 8.7. auf Produktion KW35 / LT KW 39-41 🗯️

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  • Ich finde da die AT-Maut sinnvoll. Ein 10 Tages und ein Jahres-Pickerl ist einfach zu handhaben. Einfach sein Kennzeichen und eine Zahlungsmethode ins Webinterface klopfen und fertig.

    Die Maut in Österreich wird von der ASFINAG eingehoben und dient primär Erhaltung und Ausbau der Autobahnen und Schnellstraßen. Ist also keine Steuer!

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    Land: 🇦🇹

  • Die Maut in Österreich wird von der ASFINAG eingehoben und dient primär Erhaltung und Ausbau der Autobahnen und Schnellstraßen. Ist also keine Steuer!

    Wo ist das Problem?

    In D gibt es, analog zur ASFING in A, die "Autobahn GmbH". Die kann die Autobahnmaut, welche von der Toll-Collect eingehoben wird, primär für ihren Auftrag, Betrieb und Unterhalt der Autobahnen, verwenden - ist also doch auch keine Steuer!

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