Danke
Serviceplan Skoda Elroq - Inspektion, Kundendienst und Kosten Service Wärmepumpe etc
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Hallo zusammen,
ich glaube, dass manche teilweise die Begriffe Kulanz, Gewährleistung und Kulanz in einen Topf werden, obwohl es entscheidende Unterschiede gibt:
Während Gewährleistung rechtliche bzw. gesetzlich verankerte Pflichtleistungen von Herstellern/Händlern sind, handelt es sich bei Garantie und Kulanz stets umfreiwillige Mehrleistungen eines Händlers/Herstellers, die diese gesetzliche Mindeststandards übertrifft. Dies vor allem oft zur Erzielung von (vermeintlichen)
Wettbewerbsvorteilen. Wenn die ersten (meist) 2 Jahre etwas kaputtgeht, sind wir in der Gewährleistung, d. h. es muss kostenlos ersetzt werden, wobei es hiernoch Feinheiten wie "Beweislastumkehr" gibt, aber ich denke solche Details sind hier erstmal nicht wichtig. Da gehen Kunden sowieso zu Skoda, weil es kostenlos und 1:1 ersetzt wird.
Im Bereich der Garantie ist es meist die Verlängerung der Gewährleistung, z. B. auf 3/4/5 Jahre auf gleicher/ähnlicher Basis wie Gewährleistung. Auch da ist der Gang man zu Skoda gehen.
Kulanz:
Wenn z. B. nach 6, 7 Jahren etwas kaputtgeht, was eher untypisch ist, weil ein Bauteil normalerweise "im Schnitt 8-10 Jahre hält, dann ist es
meist sowohl mit Gewährleistung, aber auch Garantie vorbei (auch asisatische Modelle wie KIA usw.). Dann wird ein Hersteller/Händler schauen, wer ist der Kunde, wo führt
er Inspektionen/Reparaturen bisher durch und wenn das bei Skoda war, wird die Chance auf Teilerstattung steigen, als wenn es stets in freier Werkstatt durchgeführt wurde.
Und ja, das darf er, auch wenn alle Inspektionen nach Herstellervorgaben gelaufen sind, weil es eben eine freiwillige Leistung ist, die dann eben auch individuell entschieden werden kann.
Häufig kommt es dann vor, dass Kunde A (immer bei Skoda) und Kunde B (nach Gewährleistung stets in freier Werkstatt) trotz identischer Situation eine unterschiedliche Entscheidung erfahren.
Habe in diesem Thread oder auch generell im Austausch mit Freunden/Bekannten den Eindruck, dass diese 3 Begriffe gerne mal fälschlicherweise synonym behandelt werden.
Wenn es noch Fragen dazu gibt, gerne her damit.

Viele Grüße von einem Neuling, der sich wahnsinnig auf sein erstes Elektroauto freut und in den meisten Fällen steigert dieses Forum diese Freude noch,
Johannes
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mit der Erklärung der drei Begriffe ist alles rechtens, ich glaube aber nicht das du nach 6 oder 7 Jahren noch irgendwas bekommst, die Zeiten sind lange vorbei, auch dassein Bauteil um die 10 Jahre halten soll, gerade im Konzern in dem wir uns befinden halte ich für nicht richtig
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Hallo zusammen,
ich glaube, dass manche teilweise die Begriffe Kulanz, Gewährleistung und Kulanz in einen Topf werden, obwohl es entscheidende Unterschiede gibt:
Während Gewährleistung rechtliche bzw. gesetzlich verankerte Pflichtleistungen von Herstellern/Händlern sind, handelt es sich bei Garantie und Kulanz stets umfreiwillige Mehrleistungen eines Händlers/Herstellers, die diese gesetzliche Mindeststandards übertrifft. Dies vor allem oft zur Erzielung von (vermeintlichen)
Wettbewerbsvorteilen. Wenn die ersten (meist) 2 Jahre etwas kaputtgeht, sind wir in der Gewährleistung, d. h. es muss kostenlos ersetzt werden, wobei es hiernoch Feinheiten wie "Beweislastumkehr" gibt, aber ich denke solche Details sind hier erstmal nicht wichtig. Da gehen Kunden sowieso zu Skoda, weil es kostenlos und 1:1 ersetzt wird.
Im Bereich der Garantie ist es meist die Verlängerung der Gewährleistung, z. B. auf 3/4/5 Jahre auf gleicher/ähnlicher Basis wie Gewährleistung. Auch da ist der Gang man zu Skoda gehen.
Kulanz:
Wenn z. B. nach 6, 7 Jahren etwas kaputtgeht, was eher untypisch ist, weil ein Bauteil normalerweise "im Schnitt 8-10 Jahre hält, dann ist es
meist sowohl mit Gewährleistung, aber auch Garantie vorbei (auch asisatische Modelle wie KIA usw.). Dann wird ein Hersteller/Händler schauen, wer ist der Kunde, wo führt
er Inspektionen/Reparaturen bisher durch und wenn das bei Skoda war, wird die Chance auf Teilerstattung steigen, als wenn es stets in freier Werkstatt durchgeführt wurde.
Und ja, das darf er, auch wenn alle Inspektionen nach Herstellervorgaben gelaufen sind, weil es eben eine freiwillige Leistung ist, die dann eben auch individuell entschieden werden kann.
Häufig kommt es dann vor, dass Kunde A (immer bei Skoda) und Kunde B (nach Gewährleistung stets in freier Werkstatt) trotz identischer Situation eine unterschiedliche Entscheidung erfahren.
Habe in diesem Thread oder auch generell im Austausch mit Freunden/Bekannten den Eindruck, dass diese 3 Begriffe gerne mal fälschlicherweise synonym behandelt werden.
Wenn es noch Fragen dazu gibt, gerne her damit.

Viele Grüße von einem Neuling, der sich wahnsinnig auf sein erstes Elektroauto freut und in den meisten Fällen steigert dieses Forum diese Freude noch,
Johannes
Gewährleistung ist genau genommen die Sicherstellung das *bei Übergabe* die Sache in Ordnung war. D.h. alle später auftretenden Schäden sind nicht von der Gewährleistung gedeckt. Juristisch ist es dann bedeutsam welche Partei beweisen muss das der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. 12 Monate muss das der Verkäufer und ab dann bis Ende der Gewährleistung der Käufer.
Der Hersteller könnte sich also durchaus 1 Monat nach Übergabe auf den Standpunkt stellen das alles in Ordnung war und damit kein Gewährleistungsfall vorliegt. Da wird ja mittlerweile auch viel im Produktionsprozess gefilmt/festgehalten so das er evtl. auch den Nachweis erbringen könnte.
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6 Monate muss das der Verkäufer
Ist das schon wieder geändert worden??
War doch auf 12 Monate verlängert worden.
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Ist das schon wieder geändert worden??
War doch auf 12 Monate verlängert worden.
Hast recht. Mein Wissen ist veraltet :-). Ich korrigiere das.
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Während Gewährleistung rechtliche bzw. gesetzlich verankerte Pflichtleistungen von Herstellern/Händlern sind
mit der Erklärung der drei Begriffe ist alles rechtens
Einspruch! Die Gewährleistung gibt nicht (nie) der Hersteller, sondern ist ein Recht aus dem Kaufvertrag, den du mit deinem HÄNDLER = Verkäufer abgeschlossen hast. Hier hat der Hersteller gar nix mit zu tun. Dieses Recht (und es ist das schärfste Schwert dieser Begriffe) kannst du ausschließlich gegenüber dem Händler geltend machen. Und der Händler kommt da auch nicht raus. Er muss dafür gerade stehen.
Eine Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Garantiegebers (oft des Herstellers). Die Art und Umfang kann aber einseitig von diesem bestimmt werden. Sie kann neben die Gewährleistung treten (sowohl als auch) und auch zeitlich darüber hinaus gelten. Der Garantiegeber verpflichtet sich selbst bei Eintreten eines Garantiefalls.
Gewährleistung ist kein Recht. Eher eine Gnade.
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Einspruch! Die Gewährleistung gibt nicht (nie) der Hersteller, sondern ist ein Recht aus dem Kaufvertrag, den du mit deinem HÄNDLER = Verkäufer abgeschlossen hast. Hier hat der Hersteller gar nix mit zu tun. Dieses Recht (und es ist das schärfste Schwert dieser Begriffe) kannst du ausschließlich gegenüber dem Händler geltend machen. Und der Händler kommt da auch nicht raus. Er muss dafür gerade stehen.
Gewährleistung ist kein Recht. Eher eine Gnade.
Das widerspricht sich jetzt aber!
Oben schreibst du Gewährleistung ist ein Recht aus einem Kaufvertrag und weiter unten Gewährleistung ist kein Recht.
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Moin,
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Kulanz erklärt sich von selbst....
Grüße
Torsten
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Das widerspricht sich jetzt aber!
Du hast recht. Unten soll es : Kulanz heißen. Da war ich zum Schluss abgelenkt