Alles anzeigenMoin,
der Energieversorger rechnet das definitiv auch so.
Außer Du hast eine Lastverteilung zwischen den Wallboxen, so dass maximal 11 kW gezogen werden können.
Grüße
Torsten
Da wäre ich mir nicht sicher...
Das Zauberwort heißt Gleichzeitigkeitsfaktor
Zumal Wallboxen jetzt alle unter §14a ENWG fallen.
JM2C Handfest