Naja, wenn man schon mehrfach von Diebstahl bzw Versuch betroffen war und inzwischen einen "Malus" bei der Teilkasko bezahlt, möchte man schon sein (nagelneues) Gefährt zuverlässig verschlossen haben.
Davon ab: Nicht verriegelt = grob fahrlässig. Schöne Grüße von der Versicherung.
Na dann schaust halt ob der Hobel zu ist..