Beiträge von thomasD

    Man kann mit der Wallbox schon eine Wartepause vorgeben wenn bspw. der PWM auf einen ungültigen Wertvgesetzt wird. Zumindest ist das bei mir so. Sobald der PWM auf einen Wert ab 6A gesetzt ist wird weitergeladen. Aber das muss ja kein Widerspruch sein. Die Wallbox gibt dann dem Auto vor weiterzuladen, die Befehlskette startet aber bei der Wallbox.

    Unser Netzbetreiber hat uns angeschrieben dass ein Smartmeter irgendwann verbaut wird aufgrund neuer Regeln. Ich dachte das wäre nun schon vorgeschrieben. Oder gibt es da regionale Unterschiede?

    teddy7500


    Zu erstens wird jetzt zu viel OT. Ich meine die Forenregeln sagen da was anderes, und es geht auch ohne Vollzitat.


    Den zusätzlichen Stromzähler hatte ich tatsächlich nicht auf der Rechnung. Wenn dem so ist muss die Grundgebühr natürlich rein.

    Wir haben nur einen Stromzähler, das Elektroauto kam erst später dazu. Wenn ich jetzt die km-Kosten gegen einen Benziner rechne würde ich die Grundgebühr nicht einrechnen. Das mag man anders sehen.

    Erstens: Vollzitate in direkter Folge sind unnötig.


    Zweitens:

    - Wenn ich die km-Kosten zwischen Benziner und BEV vergleiche rechne ich die Grundgebühren für den Strom nicht mit ein - würde ich ja auch nicht auf den Benziner umlegen.

    - Wenn ich die zwei Tarife miteinander vergleiche, würde ich die Grundgebühr mit einrechnen.

    Ich hatte zuvor ja weder das eine noch das andere als eindeutig falsch oder richtig bezeichnet.

    Ich habe jetzt ein 15 m Kabel da 12m doch recht unüblich sind und bin damit zufrieden. Die Walkbox umzusetzen hätte auch einige Nachteile gehabt und sich vor allem kostenmäßig nicht gelohnt.