Kfz.-Steuer ab 01.01.2031

  • Noch lange hin und sicher weiß es auch schon der Eine oder Andere.


    Ab dem 01.01.2031 sind vermutlich alle E-Fahrzeuge (zumindest aber der Elroq 85) offensichtlich nicht mehr steuerfrei, sondern kosten 80,00 € im Jahr Steuer.


    Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen, daher die Info.

    Elroq 85 Sportline in Stahl-Grau, 286 PS - Maxx Paket

    + Wärmepumpe

    + Winterpaket

    + Anhängerkupplung

    + 21 Zoll Supernova Felgen

  • Die Steuerbefreiung gilt schon seit dem Jahr 2011!

    Zuerst für 5 Jahre dann ausgeweitet auf 10 Jahre ab Erstzulassung.

    Mittlerweile befristet bis zum 31.12.2030.


    Wichtig:

    Steuerbefreiung gilt nur, wenn das BEV bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen wird.

    Das gilt für alle reinen BEV - nicht nur den Elroq!!

    Hybride waren nie befreit!

    Es war in der politischen Diskussion (Koalitionsvertrag zw. CDU/CSU nd SPD) dieses Endedatum zu verlängern.

    Dazu gibt es aber noch keine konkreten Gesetzesvorschläge, so dass momentan bei Erstzulassung 2026 sofort die Steuerpflicht eintreten wird.


    Berechnungsgrundlage ist das Gewicht - keine Emessionen (z.B. bei der Herstellung des Fahrzeugs o.ä.)!

    BMW i3s 2018 - lfd

    VW ID 5 mit Software 3.2 2022 - 2024

    Skoda Elroq 85 Sportsline

    Bestellt 5.2.2025 // Produktion 16.04.2025

    seit 30.04.2025 beim Händler//Übernahme am 15.05.2025

  • Die Pfeifen in Berlin bekommen sowieso NICHTS hin!

    Elroq 85 Sportline in Stahl-Grau, 286 PS - Maxx Paket

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    + Winterpaket

    + Anhängerkupplung

    + 21 Zoll Supernova Felgen

  • 80€

    Im Jahr.

    Bei einem Autopreis von rund 56‘000 EUR.

    Deswegen ein Fass aufmachen, und in‘s Politiker-Bashing verfallen?

    Die haben sicher wichtigere Themen.

    Und verhungern wird wegen der Steuer niemand.

    Enyaq iV 80X Founders Edition (01/22) I Smart #1 Premium (06/24) I ZOE Intens (08/20-08/24)

  • "Hybridfahrzeuge sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge. Hybridfahrzeuge, die sowohl einen Elektromotor als auch einen Verbrennungsmotor haben, werden nicht als reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angesehen und sind daher nicht steuerbegünstigt"


    Siehe auch:

    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/kfz-steuer-elektroautos/