Moin
Ladesäulenpflicht, hört sich bei flüchtiger Betrachtung gut an.
Aber es trifft nur für Neubauten und grössere Sanierungen/Renovierungen zu.
Nicht ganz,
Es gilt auch:
- Bestandsgebäude
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen (auf dem Grundstück oder in direktem Zusammenhang) müssen mindestens einen öffentlich zugänglichen oder privaten Ladepunkt aufweisen.
Ralf