Naja im Prinziep ist das ja auch so. Da aber viele Onlinehändler alles automatisch machen fällt so ein Preisfehler nicht direkt auf. Und dafür gibt es BGB 119. Und ab jetzt müsste ein Gericht entscheiden.
Wenn aber die Reifen schon aufgezogen sind, entsteht dem Käufer ein Schaden für den der Verkäufer Schadensersatz leisten müsste . Er kann die Reifen wieder bekommen, sie müssen aber umgezogen werden. Da freut sich mancher Anwalt…