Habe auch nochmal in meine Bestellung geschaut. Tatsächlich steht da nur 250kw. Aber es gibt da zwei Sachen, die zumindest angesprochen gehören.
Erstens ist das nicht die feine englische Art, wie es aktuell abläuft mit der Kommunikation.
Zweitens gibt es bestimmt irgendein Gesetz oder eine Rechtsprechung, die aussagt, dass ein Vertrag auf dem aktuellen Zeitpunkt Stand der Dinge beruht, an dem der Vertrag geschlossen wurde, auch wenn es nicht explizit im Vertrag selber erwähnt wird. Wahrscheinlich gibt es dazu einen Passus, der aussagt, dass in einem solchen Fall ein Zustand akzeptabel ist, der der ursprünglichen Bestellung ähnlich ist.
Bei einem TV wäre das z.B. gleiche Größe und gleiches Panel Art, aber eventuell unterschiedliche Hertz (in unserem Beispiel Nm). Wo bei ich mir das fast sicher bin, dass eine geringere Hertz Zahl einen Rücktritt vom Kauf gestattet.