Beiträge von NGl

    Habe auch nochmal in meine Bestellung geschaut. Tatsächlich steht da nur 250kw. Aber es gibt da zwei Sachen, die zumindest angesprochen gehören.

    Erstens ist das nicht die feine englische Art, wie es aktuell abläuft mit der Kommunikation.

    Zweitens gibt es bestimmt irgendein Gesetz oder eine Rechtsprechung, die aussagt, dass ein Vertrag auf dem aktuellen Zeitpunkt Stand der Dinge beruht, an dem der Vertrag geschlossen wurde, auch wenn es nicht explizit im Vertrag selber erwähnt wird. Wahrscheinlich gibt es dazu einen Passus, der aussagt, dass in einem solchen Fall ein Zustand akzeptabel ist, der der ursprünglichen Bestellung ähnlich ist.

    Bei einem TV wäre das z.B. gleiche Größe und gleiches Panel Art, aber eventuell unterschiedliche Hertz (in unserem Beispiel Nm). Wo bei ich mir das fast sicher bin, dass eine geringere Hertz Zahl einen Rücktritt vom Kauf gestattet.


    Dann laden sie noch am Tag der Parkdauerüberschreitung einen Ladebeleg mit Dauer der Ladung und Säulenbezeichnung oder einen Screenshot nach Ladeende hoch.

    Ansonsten berechnen wir die Vertragsstrafe von 30€.


    sorry, versteh ich jetzt nicht. es geht ja gerade um die Parkraumbewirtschaftung/überwachung.

    und mit dem protokollierten ladevorgang hat man im Weiteren den nachweis, falls man > 2 Std. lädt und angemahnt wird.


    Da steht "am Tag der Parkdauerüberschreitung". Darauf habe ich mich bezogen. Wenn man nicht weiß, dass man das überschritten hat (bzw. jemand das protokolliert hat), dann wird es schwer.

    Unabhängig davon ist es aber auch unnötig so eine Politik zu fahren.

    Da sehe ich mehrere Probleme. Was ist wenn es eine Überwachung mit Kennzeichen bei Ein- und Ausfahrt ist oder wenn das Ticket an der Scheibe wegfliegt? Dann kann man das gar nicht am selben Tag schicken. Wenn da physisch jemand rumlauft würde ich als Marktleiter sagen: don't touch the BEV. Fertig.

    Ist bei VAG leider schon extrem lange so und für mich noch nie so richtig nachvollziehbar gewesen...


    Wieso muss das auch auf der linken Seite sein? Dann ist es halt nur rechts. Verstehe ich nicht.


    Und warum es die Verkehrssicherheit beeinträchtigen soll verstehe ich auch nicht.


    Dann könnte man theoretisch mit allem argumentieren, was man sowohl mit links als auch rechts bedienen kann/könnte.

    Das ist mMn nochmal deutlich über der Akku Thematik beim letzten MJ Wechsel. Klar, auch da gibt es um den Ladepeak, der ist bei BEV auch mal entscheidend. Aber ein komplett anderer Motor mit deutlich weniger Drehmoment ist natürlich ne ganze Spur härter.

    Was ich gerade lerne: die Rechnung "längere Strecke (Stadt-) Autobahn verbraucht die gleiche Menge an Energie wie kürzere Strecke Stadtfahrt" (bei gleichem Ziel) geht bei BEVs nicht mehr auf. Ich habe zwei Hauptrouten von der Arbeit nach Hause: 3/4 A100, Rest Stadt, knapp 10km oder Fahrt durch Steglitz-Zehlendorf knapp 7km. Bei ähnlichen Temperaturen ist der Verbauch auch ähnlich: jeweils ca. 15 bis 17kwh. Bei meinem alten Verbrenner eher 7 Liter zu 10 Liter. Beim Verbrenner habe ich rechnerisch also exakt das gleiche verbraucht, während ich beim BEV 25-30% Energie spare, wenn ich durch die Stadt fahre.