@Burkhard63: Lies dir nochmal genau, was die geschrieben haben. Ich denke bei dir wird - so wie bei - mir stehen: "unpräjudiziell der Sach- und Rechtslage".
was mein juristisches Verständnis angeht ist damit gemeint, dass deine Rechte eine Mängelbehebung oder sonstiges einzufordern davon nicht berührt werden
Ja bedeutet lediglich, ohne Anerkennung von deren Seite und ohne Nachteil für dich, bleibt der Anspruch auf Mängelbeseitigung bestehen. Sprich wenn du was anderes willst muss das eingefordert werden, in dem Fall dann juristisch. Durch die Zahlung auch ohne die Anerkennung ist es wie ein Schuldeingeständnis zu werten.