Alles anzeigenHallo zusammen,
ich glaube, dass manche teilweise die Begriffe Kulanz, Gewährleistung und Kulanz in einen Topf werden, obwohl es entscheidende Unterschiede gibt:
Während Gewährleistung rechtliche bzw. gesetzlich verankerte Pflichtleistungen von Herstellern/Händlern sind, handelt es sich bei Garantie und Kulanz stets umfreiwillige Mehrleistungen eines Händlers/Herstellers, die diese gesetzliche Mindeststandards übertrifft. Dies vor allem oft zur Erzielung von (vermeintlichen)
Wettbewerbsvorteilen. Wenn die ersten (meist) 2 Jahre etwas kaputtgeht, sind wir in der Gewährleistung, d. h. es muss kostenlos ersetzt werden, wobei es hiernoch Feinheiten wie "Beweislastumkehr" gibt, aber ich denke solche Details sind hier erstmal nicht wichtig. Da gehen Kunden sowieso zu Skoda, weil es kostenlos und 1:1 ersetzt wird.
Im Bereich der Garantie ist es meist die Verlängerung der Gewährleistung, z. B. auf 3/4/5 Jahre auf gleicher/ähnlicher Basis wie Gewährleistung. Auch da ist der Gang man zu Skoda gehen.
Kulanz:
Wenn z. B. nach 6, 7 Jahren etwas kaputtgeht, was eher untypisch ist, weil ein Bauteil normalerweise "im Schnitt 8-10 Jahre hält, dann ist es
meist sowohl mit Gewährleistung, aber auch Garantie vorbei (auch asisatische Modelle wie KIA usw.). Dann wird ein Hersteller/Händler schauen, wer ist der Kunde, wo führt
er Inspektionen/Reparaturen bisher durch und wenn das bei Skoda war, wird die Chance auf Teilerstattung steigen, als wenn es stets in freier Werkstatt durchgeführt wurde.
Und ja, das darf er, auch wenn alle Inspektionen nach Herstellervorgaben gelaufen sind, weil es eben eine freiwillige Leistung ist, die dann eben auch individuell entschieden werden kann.
Häufig kommt es dann vor, dass Kunde A (immer bei Skoda) und Kunde B (nach Gewährleistung stets in freier Werkstatt) trotz identischer Situation eine unterschiedliche Entscheidung erfahren.
Habe in diesem Thread oder auch generell im Austausch mit Freunden/Bekannten den Eindruck, dass diese 3 Begriffe gerne mal fälschlicherweise synonym behandelt werden.
Wenn es noch Fragen dazu gibt, gerne her damit.
Viele Grüße von einem Neuling, der sich wahnsinnig auf sein erstes Elektroauto freut und in den meisten Fällen steigert dieses Forum diese Freude noch,
Johannes
Gewährleistung ist genau genommen die Sicherstellung das *bei Übergabe* die Sache in Ordnung war. D.h. alle später auftretenden Schäden sind nicht von der Gewährleistung gedeckt. Juristisch ist es dann bedeutsam welche Partei beweisen muss das der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. 12 Monate muss das der Verkäufer und ab dann bis Ende der Gewährleistung der Käufer.
Der Hersteller könnte sich also durchaus 1 Monat nach Übergabe auf den Standpunkt stellen das alles in Ordnung war und damit kein Gewährleistungsfall vorliegt. Da wird ja mittlerweile auch viel im Produktionsprozess gefilmt/festgehalten so das er evtl. auch den Nachweis erbringen könnte.