Eben...
wie ich bereits oben schon bemerkte, sind etwa 2/3 der BEV-Neuzulassungen von Gewerbetreibenden (Aussage von Bundesumweltminister Karsten Schneider bei der PK).
Und die erhalten keine Förderung aus diesem Topf.
Eben...
wie ich bereits oben schon bemerkte, sind etwa 2/3 der BEV-Neuzulassungen von Gewerbetreibenden (Aussage von Bundesumweltminister Karsten Schneider bei der PK).
Und die erhalten keine Förderung aus diesem Topf.
... der erste vernüftige Beitrag, den ich gefunden habe:
Also braucht niemand in Panik geraten 😀
wie ich bereits oben schon bemerkte, sind etwa 2/3 der BEV-Neuzulassungen von Gewerbetreibenden
genau. zu den absoluten zahlen über alles, kommen dann noch solche einschränkungen.
~ xxxx5250 um ca. 12:00 Uhr
~ xxxx5250 um ca. 12:00 Uhr
19.05.2026: 12:10 🕛 xxxx5450
(wären dann innerhalb von 10 Min. also 200 Anträge!)
Ansonsten habe ich im Vorfeld der Beantragung vom BAFA-EIC-Team folgenden Hinweis (bezüglich der dann nicht notwendigen „Kfz Zulassungbescheinigung I“ erhalten:D
„Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.„
Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Die Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.
Die Fahrzeugdaten Die Fahrzeugdaten zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.zum Abgleich mit den Angaben in Ihrem Online-Antrag werden uns nach Zulassung Ihres Fahrzeugs vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt.