Fahrzeugschein DE Digital

  • Der "Kfz Brief" weist dich nicht als Eigentümer aus.

  • Ach, wodurch kann sich denn der Eigentümer als Eigentümer ausweisen, wenn nicht durch den KFz-Brief ??

    Durch den Kaufvertrag. Hier ganz gut beschrieben. Selbstverständlich kann derjenige der in der Zulassungsbescheinigung 2 steht der Eigentümer sein. Muss er aber nicht.


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    Kraftfahrzeugbrief: Wer ist Eigentümer vom Kfz?
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  • Moin


    Toll, Kaufvertrag.

    Woher nimmst du denn den Kaufvertrag, wenn du gar nicht der Eigentümer bist , also das Fahrzeug gar nicht gekauft hast?

    Wenn ich ein Auto kaufe, lasse ich mir vom Verkäufer seine Papiere und den KFz Brief vorlegen.

    Da bleibt keine Frage über die Eigentumsverhältnisse offen.

    Elroq 60, Race-Blau Metallic, Advanced, Regulus anthrazit glanzgedreht, Chrom

  • Wenn ich ein Auto kaufe, lasse ich mir vom Verkäufer seine Papiere und den KFz Brief vorlegen.

    Und dann wird doch in der Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen. In allen aktuell verfügbaren Kaufverträgen steht Sinngemäß …dass das Fahrzeug und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist.

  • Und dann wird doch in der Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen. In allen aktuell verfügbaren Kaufverträgen steht Sinngemäß …dass das Fahrzeug und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist.

    Der Kaufvertrag belegt, dass jemand das Fahrzeug erworben hat. Aber woher weiß ich, dass er das Auto nicht gestern schon wieder an jemand anderen weiterverkauft hat?

    Nee, nee, der Brief ist entscheidend. Hab ich noch nie anders erlebt, abgesehen von den merkwürdigen Diskussionen hier.

    Alla hopp°....Bestellt! 🇩🇪 23.10.25: Elroq 85, Race-blau, Lodge, Plus, AHK, TP, WP

  • Schaut euch doch mal eure eigene ZB II an. Da steht dick im Feld C4c:

    "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"


    ZB I = Ehemaliger Fahrzeugschein

    ZB II = Ehemaliger Fahrzeugbrief

    "Damals" stimmte das mit dem Fahrzeugbrief und Eigentum. Seit 2005 halt nicht mehr uneingeschränkt.

    Besitz und Eigentum sind nicht das Gleiche.

    Wird ähnlich gerne verwechselt wie Garantie und Gewährleistung.


    3 Mal editiert, zuletzt von TA2019 () aus folgendem Grund: Ich gebs auf... 😅

  • Zulassungsbescheinigung ist ja auch der Fahrzeugschein.

    Die ZB Ii ist das, was früher Brief hieß. Diese idiotische Umbenennung führt zu Missverständnissen.


    "Nachweis des Besitzes: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug."


    Deshalb bewahrt man sie getrennt vom Fahrzeug auf.


    Das Thema hier ist der ZB I der Schein. Den hat man jetzt auf Wunsch digital, aber man kann ihn auch im Auto mitführen.

    Alla hopp°....Bestellt! 🇩🇪 23.10.25: Elroq 85, Race-blau, Lodge, Plus, AHK, TP, WP