Fahrzeugschein DE Digital

  • Und dann wird doch in der Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen. In allen aktuell verfügbaren Kaufverträgen steht Sinngemäß …dass das Fahrzeug und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist.

    Der Kaufvertrag belegt, dass jemand das Fahrzeug erworben hat. Aber woher weiß ich, dass er das Auto nicht gestern schon wieder an jemand anderen weiterverkauft hat?

    Nee, nee, der Brief ist entscheidend. Hab ich noch nie anders erlebt, abgesehen von den merkwürdigen Diskussionen hier.

  • Schaut euch doch mal eure eigene ZB II an. Da steht dick im Feld C4c:

    "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"


    ZB I = Ehemaliger Fahrzeugschein

    ZB II = Ehemaliger Fahrzeugbrief

    "Damals" stimmte das mit dem Fahrzeugbrief und Eigentum. Seit 2005 halt nicht mehr uneingeschränkt.

    Besitz und Eigentum sind nicht das Gleiche.

    Wird ähnlich gerne verwechselt wie Garantie und Gewährleistung.


    3 Mal editiert, zuletzt von TA2019 () aus folgendem Grund: Ich gebs auf... 😅

  • Zulassungsbescheinigung ist ja auch der Fahrzeugschein.

    Die ZB Ii ist das, was früher Brief hieß. Diese idiotische Umbenennung führt zu Missverständnissen.


    "Nachweis des Besitzes: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug."


    Deshalb bewahrt man sie getrennt vom Fahrzeug auf.


    Das Thema hier ist der ZB I der Schein. Den hat man jetzt auf Wunsch digital, aber man kann ihn auch im Auto mitführen.

  • Die ZB Ii ist das, was früher Brief hieß. Diese idiotische Umbenennung führt zu Missverständnissen.


    "Nachweis des Besitzes: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug."

    In #53 wird nur von Teil 2 gesprochen. Das er eben nicht den Eigentümer ausweist. Deswegen steht es ja auch in dem Teil 2 selbst drin so wie TA2019 schreibt.


    Fahrzeugeigentum: Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis
    Fahrzeugeigentum nach Unfall: Gericht weist Schadensersatzklage ab, da Eigentumsverhältnisse des VW ungeklärt sind. Zulassungsbescheinigung Teil I & II reichen…
    www.ra-kotz.de


    Kein Eigentumsnachweis durch Zulassungsbescheinigung Teil II
    OLG Dresden – 4 U 1805/19: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beweist nicht das Eigentum an einem Kraftfahrzeug.
    autokaufrecht.info


    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Digitales Rathaus Darmstadt

  • Moin


    Ach, wodurch kann sich denn der Eigentümer als Eigentümer ausweisen, wenn nicht durch den KFz-Brief ??

    Bei weicher Gelegenheit solltest du dich als Eigentümer ausweisen müssen? Wenn du einen Erwerbsvorgang schildern kannst, also z.B. einen Kauf oder eine Schenkung, dann spricht eine Vermutung dafür, dass du Eigentümer bist. Auch durch einen Kaufvertrag als solchen erwirbst du kein Eigentum, sondern das Recht, dass dir das Eigentum an dem Fahrzeug übertragen wird. Das ist ein eigenständiger Rechtsvorgang, auch wenn er in der Regel stillschweigend geschieht (anders als bei Immobilien). Du kannst das Eigentum an deinem Fahrzeug durchaus ohne Brief übertragen, z.B. wenn er verloren gegangen ist. Es muss dann eben eine neue ZB II beantragt werden.

  • Der Kaufvertrag belegt, dass jemand das Fahrzeug erworben hat. Aber woher weiß ich, dass er das Auto nicht gestern schon wieder an jemand anderen weiterverkauft hat?

    Nee, nee, der Brief ist entscheidend. Hab ich noch nie anders erlebt, abgesehen von den merkwürdigen Diskussionen hier.

    Wenn der Verkäufer das Auto schon an einen anderen verkauft und übereignet haben sollte (ohne den "Brief" zu übergeben), dann ist er nicht mehr Eigentümer des Fahrzeuges und kann dir das Eigentum daran eigentlich nicht mehr übertragen. Insbesondere für diesen Fall ist es wichtig, die ZB II abzugleichen, weil man dann trotz des Vorverkaufs gutgläubig Eigentum erwerben kann, wenn man nichts vom Vorverkauf wusste. Das ist die Rechtslage, auch wenn sie dir merkwürdig erscheinen mag.

  • Moin


    Ich beteilige mich nicht weiter an juristischen Definitionen.


    Für mich ist der Vorgang eindeutig.

    Ich habe ein Fahrzeug erworben.

    Dafür ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden.

    In diesem Vertrag steht der Kaufgegenstand, der Verkäufer und ich.

    Nachdem ich den Wagen bezahlt habe, erhalte ich die Papiere des Fahrzeuges.

    Bei der Zulassungsstelle werden meine Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen.

    Das dokumentiert mich als Halter des Fahrzeuges.


    Wenn ich den Wagen verkaufen will, legitimiere ich mich beim Käufer durch meine Ausweisdokumente

    und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals KFz-Brief).

    Damit hat der Käufer die nötige Sicherheit, das er das Fahrzeug im guten Glauben erwerben kann und alles seine Richtigkeit hat.


    Die vielen Fälle, die im Netz nachzulesen sind, sind die Folge des "Nichtzahlenwollens im Schadensfall" und der "Rechtsauslegung" von Juristen.

    Zulassungsbescheinigung Teil II und Kaufvertrag sind zusammen ein eindeutiger Eigentumsnachweis.

    Kann man im Netz nachlesen.


    Ein Kaufvertrag alleine ist anfechtbar, was auch schon geschehen ist.

    Kann man auch im Netz nachlesen.

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