Jemand ne Ahnung wie das bei ähnlichen staatlichen Zuschüssen ist?
Wie werden Haushalte mit drei (oder mehr) erwachsenen Personen behandelt, die keine Ehe, Partnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft führen (z. B. erwachsene Kinder, WGs, Mehrgenerationenhaushalte)?
- Dort wird ja nicht 5.000€ pro Kind (bei erwachsenen Kindern im Haushalt) extra angesetzt, oder das Einkommen gedrittelt...
In den FAQs steht:
"Für verheiratete Antragsteller, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt)."
Wie verhält sich das also für nicht eheähnlichen Gemeinschaften?