Speed- und Lastindex müssen mindestens dem entsprechen, was der Fahrzeughersteller freigegeben hat.
Hier noch mal die Klarstellung durch den Verkehrsminister von 2004.
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=724165
Der Passus mit dem Zuschlag zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit (+ 6,5 km/h + 0,01 V,max) ist bei Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung (also Elroq) hinfällig.
Vorsicht ist nur bei Fahrten nach Italien im Sommerhalbjahr geboten: dann muss der Speedindex mindestens dem im Fahrzeugschein entsprechen!
Im Zweifelsfall sollte man den Speedindex im Fahrzeugschein auf den kleinsten für V,max ausreichenden Wert ändern lassen.